Freitag, 08. April 2011,
Kategorie: Stahlservice

Information EU-Richtlinie 2002/95/EG (RoHS)

Die EU-Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten regelt die Verwendung von Gefahrstoffen in Geräten und Bauteilen. Sie wird zusammenfassend mit dem Kürzel RoHS  bezeichnet.

Das Ziel ist, im Zuge der massiven Ausweitung von Wegwerfelektronik problematische Bestandteile aus den Produkten zu verbannen. Dies hat direkte Auswirkung auf die gesamte Lieferkette und in letzter Konsequenz auch für den Verbraucher.

Die Richtlinie ist erforderlich um das angestrebte Niveau des Schutzes der Gesundheit von Mensch, Tier und der Umwelt sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ab dem 1. Juli 2006 neu in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte kein Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom (Chrom-VI) usw. enthalten.

Folgende Produkte aus unserem Feinblechsortiment müssen ab dem festgelegten Zeitpunkt ohne Chrom-VI produziert werden:

Elektrolytisch- verzinktes und Sendzimirverzinktes Material mit 99% Zinkgehalt sowie Materialien mit Überzügen in Zink-Alu, Alu-Zink und Zink-Silizium

Die meisten Stahlwerke innerhalb der EU haben bereits auf das erlaubte Chrom III umgestellt oder produzieren chromfrei. Wenn Sie Chrom-VI- freies Material benötigen sind wir darauf angewiesen, dass wir diese Information zum Anfragezeitpunkt, jedoch spätestens bei Bestellung kennen.